Allgemeine Geschäftsbedingungen

(AGB)

AGB / Impressum und Datenschutzbestimmung sind unter INFO einsehbar

Hans-Jürgen „Janny“ Janda

Kontra- und E-Bass

Fotografie

Drechseln + Holzarbeiten

1. Alle Leistungen, Angebote und Vertragsabschlüsse von Hans-Jürgen Janda erfolgen ausschließlich aufgrund

dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen.

2. Alle Rechnungen von Hans-Jürgen Janda werden ohne gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer ausgestellt.

( Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG) Es werden keine anderen Quittungen oder Belege

gegengezeichnet. Gagenvereinbarungen verstehen sich immer brutto.

3. In der Auftragsbestätigung sind einige Dinge, die in diesen AGB bereits erwähnt

sind, zur Sicherheit nochmals aufgeführt. Mündliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Weicht die

Auftragsbestätigung in einem oder mehreren Punkten von den AGBs ab, gilt im Zweifel immer die Auftrags-

bestätigung, da diese individuell auf den Geschäftsvorfall abgestimmt wird. Punkte, die nicht ausdrücklich in der

Auftragsbestätigung aufgeführt werden, sind über die AGB geregelt. Im Übrigen finden die Gesetze des Landes

Rheinland-Pfalz bzw. der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand ist für beide

Vertragsparteien Landau. Gegen die Auftragsbestätigung kann innerhalb 10 Werktage Einspruch erhoben

werden, danach gilt die Vereinbarung / der Vertrag als gültig.

4. Der gesamte zu zahlende Betrag ist auf das angegebene Konto zu überwiesen oder in bar zu Zahlen.

Bei Überweisung muß die Zahlung des gesamten Betrages binnen 10 Tage nach Rechnungsdatum auf dem

angegebenen Konto verbucht sein. Mahngebühren werden Pauschal mit 25 Euro in Rechnung gestellt

Schecks müssen von von Hans-Jürgen Janda nicht akzeptiert werden.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar

sein oder zum Zeitpunk des Vertragsschlußes geltendem Recht widersprechen oder nach Vertragsschluss

unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten diejenige wirksamen und durchführbaren

Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit

der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden

Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. §139 BGB gilt als

ausgeschlossen.

Stand: 01.01.2022